Seit Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie und dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom Dezember 2019 beschäftigen sich immer mehr Altersversorgungseinrichtungen mit ESG. Dieser Trend sollte durch gute Regulierung unterstützt werden – die Arbeit der EU-Aufsichtsbehörden an den technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung lassen allerdings Gegenteiliges befürchten, wie im Positionspapier von aba und AKA zu lesen ist und Roberto Cruccolini, Verena Menne und Cornelia Schmid hier erläutern.
Autor: Verena Menne, Dr. Cornelia Schmid und Dr.Roberto Cruccolini
Herausgeber: LEITERbav.de
Stand: Dezember 2020
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